Im Rahmen der Krankenversicherung besteht seit 1.1.1995 als Pflichtversicherung die
Pflegeversicherung.
Dies gilt auch für Privatversicherte, egal welcher Berufsstatus zugrunde liegt.
Sie stellt eine Grundversorgung für den Pflegefall dar und ein Pflegebedürftiger erhält
Leistungen entsprechend seiner festgestellten Pflegestufe. Bei häuslicher Pflege können Sachleistungen und Pflegegeld auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Sachleistungen werden gezahlt in Höhe von:
in Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige: bis zu 440 EUR monatlich
in Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige: bis zu 1.040 EUR monatlich
in Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige: bis zu 1.510 EUR monatlich
in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 EUR monatlich
Das Pflegegeld, das anstelle der Sachleistungen gezahlt werden kann, beträgt:
in Pflegestufe I: 225 EUR monatlich
in Pflegestufe II: 430 EUR monatlich
in Pflegestufe III: 685 EUR monatlich
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für die pflegebedingten Aufwendungen, wie medizinische Behandlungspflege und die Betreuung im Heim. Pauschal werden
Kosten erstattet:
in Pflegestufe I: bis zu 1.023 EUR
in Pflegestufe II: bis zu 1.279 EUR
in Pflegestufe III: bis zu 1.510 EUR
in Härtefällen: bis zu 1.825 EUR
Stand 01.01.2010
Weitere Informationen:
Broschüre "Pflegeversicherung" des BMG
http://www.familienhandbuch.de
http://www.bmg.bund.de
http://www.pflegestufe.info